Vorhandenes Erdreich bzw. einzubauenendes Frostschutzmaterial ist entsprechend den statischen Erfordernissen zu verdichten. Vorhandenes bzw. aufgefülltes Erdreich ist vom verantwortlichen Bauleiter auf die in der Statik unterstellten Bodenkennwerte und Tragfähigkeit zu prüfen.
Den Standard-Berechnungen liegen nachfolgende Annahmen zu den Bodenwerten zu Grunde.
Hinterfüllung:
γ = 18 kn/m³
φ = 35
Sollten die getroffenen Angaben nicht zutreffen ist ein objektbezogener Nachweis erforderlich. Dieser kann zu abweichenden Bewehrungen und/oder Fußlängen führen (Auch bei neuen Normen und Vorschriften kann es zu veränderten Fußlängen kommen). Weitere Oberflächenansprüche der Kunden wie z.B. Brett-, Klinker- und Bambusstrukturen oder besondere Oberflächenfarben können erfüllt werden. Wir empfehlen eine Beratung und ggf. eine Bemusterung.
Einfach
Normale Gründung
Tiefer Einbau
Fuß Talseitig
Einfache Gründung Je nach Beanspruchung können Rekers-Winkelstützwände bis zu einer Bauhöhe von a. 80 cm direkt in erdfeuchten Beton C 16/20 gesetzt werden. Unterhalb der ca. 10 cm dicken Betonschicht ist frostsicheres Material erforderlich.
Normale Gründung
Bei einer Gründung für Rekers-Winkelstützwände bis zu einer Höhe von 405 cm ist eine ca. 15 cm dicke Tragschicht aus Beton C 16/20 herzustellen. Unterhalb ist bis zur Frostgrenze (ca. 80 cm Tiefe) frostsicheres Material einzubauen und zu verdichten. Die Winkelstützwände sind auf eine ca. 5 cm dicke Estrichmörtelschicht (Mörtelgruppe III) aufzusetzen.
Tiefer Einbau
Durch die Wahl einer höheren Winkelstützwand und deren tieferen Einbau sind begrenzt Abgrabungen auf der Talseite möglich. Die Kosten der höheren Winkelstützwand werden durch die dünnere Frostschutzschicht relativiert. Der Aufbau der Gründung hat wie unter 2 beschrieben zu erfolgen.
Fuß Talseitig
Bei Abgrabungen an einer Grenze kann der Fuß der RekersWinkelstützwand auf dem talseitigen Grundstück angeordnet werden. Für diesen Lastfall bieten wir die Sichtbetonseite talseitig zum Fuß an. Der Aufbau der Gründung hat wie unter Punkt 2 beschrieben zu erfolgen. Je nach Überbauung des Fußes kann die Frostschutzschicht reduziert werden. Bedingt durch die entstehenden horizontalen Lasten kann ein Stützfundament vor dem Fuß erforderlich sein. Dieser ist bauseits zu erstellen und ggf. auch nachzuweisen.